Bei MiFID II handelt es sich um eine EU-Richtlinie für Markets in Financial Instruments Directive mit dem Ziel des erweiterten Anlegerschutzes, der Verbesserung des Wettbewerbs in der EU und der Harmonisierung des Wertpapiermarktes! Aufgrund von MiFID II werden erstmalig dem Kunden die Spesen und Erträge der Bank in dieser Klarheit transparent gemacht. Daraus resultieren unweigerlich heikle Fragen seitens der Kunden die mit hoher Kompetenz und vor allem Eloquenz beantwortet werden müssen. MiFID II erhöht in vielen Punkten den Anlegerschutz durch erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten, unter anderem auch durch die Transparenzpflicht der Kosten und Gebühren und wird dadurch die Form des Wertpapiervertriebs und der Anlageberatung nachhaltig verändern. Ebenso sind zur Erfüllung organisatorische und systemtechnische Veränderungen mit Aufwand notwendig!
Durch die Vor- und Nachberatungspflicht besteht die Chance die individuelle Kundenansprache und somit Kundenbindung zu intensivieren, das Vertrauen und die Beziehung zu stärken, dadurch sich vom Mitbewerber abzuheben und zusätzliche Cross-Selling Potenziale besser nutzen zu können!
In Erwartung von unzufriedenen Kunden, die mehr als bisher auch schon, die Kosten ihrer Veranlagung (Provisionen, Spesen, Gebühren etc.) aufgrund der erweiterten Transparenzpflicht angeführt bekommen und einsehen können, gilt es, dies im Beratungsgespräch selbstverständlich zu erwähnen und anzuführen um böse Überraschungen so weit wie möglich zu vermeiden!
Mehr denn je hilft es nun durch die Nachberatungspflicht öfters als bisher immer wieder bei Veränderungen des Marktes mit den Kunden zu kommunizieren, um Umschichtungen bei negativen Entwicklungen rechtzeitig vornehmen zu können und damit das Kundenservice zu erhöhen!
Reinhard Lindner e.U.
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